Mönchengladbach – Die Staatsanwaltschaft Krefeld und die Polizei Mönchengladbach haben am 5. Oktober 2026 über einen Cold Case aus dem Jahr 1990 informiert. Bei diesem Fall handelt es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem die damals 18-jährige Ewa M. nur mit Glück überlebte.
Der Vorfall ereignete sich am Sonntag, den 12. August 1990, in den Abendstunden, als Ewa M. auf dem Heimweg von Krefeld nach Vorst war. Kurz vor dem Ortseingang „Vorst“ wurde sie von einem unbekannten Täter angegriffen. Der Mann zog sie in einen Graben, drohte mit sexuellem Übergriff und stach mehrfach auf sie ein, bevor er flüchtete. Eine Notoperation rettete Ewa M. das Leben, nachdem ein Fahrradfahrer sie rund eine halbe Stunde nach dem Angriff entdeckte.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass Ewa M. einem Mann begegnete, der möglicherweise als Zeuge wertvolle Informationen hat. Derzeit ist unklar, um wen es sich handelt. Der Mann war zum Zeitpunkt des Vorfalls geschätzte 20 bis 25 Jahre alt, seine Beschreibung deutet darauf hin, dass er heute etwa Mitte Fünfzig bis Anfang Sechzig sein könnte. Er wird als 1,75 bis 1,85 Meter groß und sehr schlank beschrieben. Zum Zeitpunkt des Angriffs trug er eine hellblaue, ausgewaschene Jeans, ein weißes T-Shirt mit hellblauen Querstreifen sowie weiße Schuhe mit dunklen Streifen.
Die Polizei hat bislang alle durchgeführten Fahndungsmaßnahmen als erfolglos bewertet. Eine Zeichnung des möglichen Zeugen wurde auf Grundlage von Ewa M.s Angaben erstellt und kann auf der Internetseite der Polizei eingesehen werden. Zudem konnte in einer erneuten Untersuchung im Jahr 2001 ein DNA-Profil einer unbekannten männlichen Person gesichert werden, welches bisher keinem Verdächtigen zugeordnet werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld setzt eine Belohnung von 5.000 Euro für Hinweise aus, die zur Aufklärung der Tat und zur Identifizierung des Täters führen. Angehörige von Berufsgruppen, deren Pflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen ist, sind von der Belohnung ausgeschlossen.
Die Polizei ruft Zeugen auf, sich zu melden, insbesondere Personen, die am Abend des 12. August 1990 auf der Landstraße L 475 unterwegs waren, oder die möglicherweise über Informationen verfügen, die zur Klärung des Falls beitragen können. Hinweise können unter der Telefonnummer 02161 290 oder per E-Mail an mk.vorst.Moenchengladbach@polizei.nrw.de übermittelt werden. Im Einzelfall kann die Vertraulichkeit der Hinweise gewährleistet werden.
Dieser Fall ist Teil der Öffentlichkeitskampagne „Mord verjährt nicht. Der Niederrhein erinnert sich.“, in deren Rahmen die Polizei Mönchengladbach zusammen mit dem Landeskriminalamt NRW und der Staatsanwaltschaft Krefeld lange zurückliegende Tötungsdelikte erneut untersucht.