Rhein-Sieg-Kreis. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat in der vergangenen Woche bundesweit eine Reihe von Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden auch im Rhein-Sieg-Kreis zahlreiche Arbeitgeber überprüft.
Insgesamt waren rund 1.400 Zöllner im Einsatz, die etwa 2.700 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten. Dabei wurden mehr als 400 Geschäftsunterlagen bei verschiedenen Arbeitgebern geprüft. Die Zöllner leiteten vor Ort rund 170 Strafverfahren ein, darunter etwa 40 wegen der Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zudem wurden knapp 330 Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, wobei in über 100 Fällen unerlaubte Beschäftigungen von ausländischen Arbeitnehmern festgestellt wurden.
Die bisherigen Auswertungen ergaben rund 1.200 Verdachtsfälle, die nun weiter untersucht werden. Hierbei handelt es sich in mehr als 430 Fällen um mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.
Die Prüfungen konzentrierten sich auf risikobehaftete Wirtschaftsbereiche mit Kundenkontakt, wie das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie das Friseur- und Kosmetikgewerbe. Die FKS plant, die erhobenen Daten mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Unternehmen abzugleichen und weitere Unterlagen zu prüfen.
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Quelle: presseportal.de