Emmerich. Am Mittwochnachmittag, dem 25. Februar 2026, führte die Bundespolizei am Bahnhof Emmerich Kontrollen im Rahmen der vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen durch. Dabei wurde ein 36-jähriger Deutscher überprüft. Bei der Abgleichung seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen stellte sich heraus, dass gegen ihn eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Bochum vorlag. Diese stammte aus einem Urteil des Amtsgerichts Herne-Wanne aus dem Jahr 2019, in dem er wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro verurteilt worden war. Der Mann konnte die 100-tägige Haftstrafe abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro beglich und somit seine Reise fortsetzen konnte.
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Quelle: presseportal.de