Kleve – Am Dienstagvormittag, dem 3. März 2026, führte die Bundespolizei an der Anschlussstelle Kaldenkirchen auf der Bundesautobahn 61 Kontrollen durch. Eine 28-jährige Bulgarin, die gerade aus den Niederlanden eingereist war, wurde dabei überprüft.
Im Rahmen der Personenkontrolle stellte sich heraus, dass die Frau von der Staatsanwaltschaft Lübeck gesucht wurde. Gegen sie lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl aufgrund von gemeinschaftlichem Diebstahl vor. Das Amtsgericht Lübeck hatte sie zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro verurteilt.
Zusätzlich gab es einen Vollstreckungsauftrag zur Einziehung von Wertgegenständen in Höhe von 125 Euro. Die Bundespolizei nahm die Frau noch vor Ort in Gewahrsam. Sie konnte jedoch die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen abwenden, indem sie die Gesamtsumme von 1.106 Euro inklusive Verfahrenskosten zahlte.