Berlin – Mit der Integration des Wolfs in das Bundesjagdgesetz wird die Entnahme von Problemwölfen erleichtert. Ziel ist es, ein ausgewogenes Bestandsmanagement zu schaffen, das sowohl den Artenschutz als auch die Belange der Weidetierhaltung berücksichtigt.
Die stellvertretende ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin betont, dass die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland die Erfolge im Arten- und Naturschutz widerspiegelt. Doch mit der zunehmenden Wolfspopulation steigen auch die Konflikte in der Weidetierhaltung, die insbesondere im ländlichen Raum intensiv diskutiert werden.
Um diesen Sorgen Rechnung zu tragen, sieht das neue Gesetz Maßnahmen zur Stärkung der Weidetierhaltung vor. Neben einem Fokus auf präventiven Herdenschutz wird auch die Möglichkeit der Bejagung im Rahmen des Bestandsmanagements etabliert. Der Wolf bleibt weiterhin eine geschützte Art, und alle Maßnahmen zielen darauf ab, seinen günstigen Erhaltungszustand gemäß europäischen Naturschutzrichtlinien zu bewahren.
Ein gemeinsamer Entschließungsantrag von SPD und CDU/CSU strebt die Erarbeitung einheitlicher Leitlinien durch Bund und Länder an, um ein rechtssicheres und bundesweit konsistentes Bestandsmanagement zu gewährleisten. Zudem sollen bis Ende 2026 Lösungen für den Wald-Wild-Konflikt in einem Runden Tisch erarbeitet werden, an dem Vertreter aus verschiedenen Bereichen teilnehmen.
Die Koalition sieht im Herdenschutz das wichtigste Werkzeug, um Konflikte zwischen Wolf und Weidetierhaltung zu minimieren und die Akzeptanz des Wolfes in der Kulturlandschaft zu fördern.