Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen bei der Ganztagsförderung in den Schulferien erweitern soll. Der Entwurf mit dem Titel „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ wurde am Donnerstag, den 18. Dezember 2025, im Bundestag erstmals beraten und anschließend zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Laut dem Gesetzentwurf soll ab dem 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags Anspruch auf bis zu acht Stunden tägliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung, auch während der schulfreien Zeiten. Die Angebote sollen in Kooperation mit Sportvereinen oder Musikschulen erfolgen können.
Die Bundesregierung hebt hervor, dass der Anspruch auf Ganztagsförderung auch in den Ferien gilt, wobei die Länder die Möglichkeit haben, Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr festzulegen. Die Bedeutung der Jugendarbeit in den Ferien wird besonders betont, da diese Zeit Raum für Erholung und Selbstorganisation der Kinder bietet. Die Angebote der Jugendarbeit sollen daher effektiv in die Ganztagsförderung integriert werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Anspruch auf Ganztagsförderung in den Ferien auch dann gilt, wenn Angebote von öffentlichen Trägern oder anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe bereitgestellt werden. Die Verantwortung für die Planung und Bereitstellung dieser Angebote bleibt bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, die sicherstellen müssen, dass ausreichend qualitativ hochwertige Angebote zur Verfügung stehen.