Am Freitag, dem 6. März 2026, wird der Bundestag über die Forderung der AfD-Fraktion beraten, einen Untersuchungsausschuss zum umstrittenen Projekt Stuttgart 21 einzusetzen. Der entsprechende Antrag trägt den Titel „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode – Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts Stuttgart 21 der Deutschen Bahn AG“ (21/4465).
Der geplante neunköpfige Untersuchungsausschuss soll sich mit verschiedenen Aspekten des Projekts befassen. Dazu zählen die Analyse der Ursachen für die Kostenüberschreitungen und Verzögerungen sowie die Klärung der Planung des zusätzlichen Bauwerks „Pfaffensteigtunnel“. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der Entwicklung seit dem Abschluss des Finanzierungsvertrags zu erhalten und mögliche Versäumnisse der Deutschen Bahn sowie der Kontrolle durch staatliche Vertreter zu beleuchten.
Im Rahmen der Ermittlungen wird auch die interne Kenntnis des DB AG-Vorstands über die Realisierbarkeit des Eröffnungstermins im Dezember 2026 in den Fokus genommen. Außerdem sollen mögliche finanzielle Einbußen und die Auswirkungen der Nichtinbetriebnahme des digitalen Europäischen Zugbeeinflussungssystems (ETCS) untersucht werden. Die Kapazität des Tiefbahnhofs und der Schienenwege wird ebenfalls auf die Prüfstand gebracht, um die langfristige Nachfrage zu sichern.
Die AfD-Fraktion weist auf die enormen Kostensteigerungen hin, die seit Beginn der Planungen von ursprünglich 2,46 Milliarden Euro auf schätzungsweise 11,5 Milliarden Euro bis Ende 2025 angestiegen sind, ohne das zusätzliche Projekt des Pfaffensteigtunnels zu berücksichtigen.