In einer aktuellen Sitzung des Bundestages wurde am 5. März 2026 ein Antrag der AfD-Fraktion diskutiert, der eine Senkung der Beamtenzahl sowie der damit verbundenen Pensionslasten zum Ziel hat. Der Antrag trägt den Titel „Schlanker Staat statt Kostenexplosion – Beamtenzahl und Pensionslasten senken“ und wurde nach einer 20-minütigen Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Innenausschuss federführend ist.
Im Rahmen des Antrages fordert die AfD die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Bundesverwaltung nach dem Prinzip „Tarifliche Beschäftigung vor Verbeamtung“ umgestaltet. Dies würde bedeuten, dass neue Stellen beim Bund grundsätzlich mit Tarifbeschäftigten besetzt werden sollten. Die Verbeamtung neuer Beschäftigter solle nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich sein, die in einem engen gesetzlichen Katalog festgelegt werden sollen, orientiert an den bestehenden Regelungen des Beamtenstatusgesetzes.
Zusätzlich wird die Einführung einer verbindlichen „Tarif-vor-Verbeamtung“-Prüfung vorgeschlagen, die vor jeder erstmaligen Besetzung oder grundlegenden Umgestaltung einer dauerhaften Stelle in der Bundesverwaltung durchgeführt werden soll. Die Neuerungen sollen ausschließlich für „neue Beamte“ gelten, d.h., für Personen, die nach Inkrafttreten der Reform ein Beamtenverhältnis begründen.
Ferner sieht der Antrag die Schaffung eines Pensionsfonds für neue Beamte vor und regt an, die Übertragbarkeit des Prinzips „Tarifbeschäftigung vor Verbeamtung“ auch auf Länder und Kommunen zu untersuchen.