Am 15. Januar 2026 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds erörtert. Dieser dient der Umsetzung finanzieller Vorgaben der Europäischen Union für den Investmentfondsmarkt. Der Entwurf, auch bei der Bezeichnung Fondsrisikobegrenzungsgesetz bekannt, befasst sich mit mehreren Aspekten der Investmentfondsregulierung.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien, einschließlich der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU, im Einklang mit der neuen Richtlinie (EU) 2024/927 in nationales Recht umzusetzen. Zu den zentralen Themen gehören Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, aufsichtliche Berichterstattung sowie die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen durch alternative Investmentfonds.
Eine signifikante Neuerung besteht darin, dass geschlossene Sondervermögen auch im Bereich von Publikumsfonds aufgelegt werden können. Anbietern von geschlossenen Fonds wird es erleichtert, Bürgerbeteiligungen insbesondere im Sektor der erneuerbaren Energien anzubieten.
Um den rechtlichen Rahmen für das Clearing durch zentrale Gegenparteien in der Europäischen Union zu stärken, sollen auch Anpassungen im Kapitalanlagegesetzbuch sowie dem Kreditwesengesetz vorgenommen werden. Diese Änderungen orientieren sich an der EMIR-Verordnung der EU, die darauf abzielt, übermäßige Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Ländern außerhalb der EU zu verringern.
Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme angeregt, die neuen Regeln zur Stundungswirkung im Kapitalanlagegesetzbuch präziser zu fassen, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden. Die Bundesregierung will diese Anregung prüfen.