In der Sitzung des Bundestages am 5. März 2026 stellte die AfD-Fraktion zwei Anträge zur Kernenergie vor. Die Anträge lauteten „Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern“ und „Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energie anerkennen“. Beide wurden nach einer halbstündigen Debatte zur weiteren Prüfung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Im ersten Antrag fordert die AfD den Wiedereinstieg in die Nutzung der Kernenergie und eine Überprüfung des Ausbaus neuer Gaskraftwerke in Verbindung mit entsprechenden Reaktivierungsplänen für bestehende Kernkraftwerke. Die Fraktion argumentiert, dass die Kernenergie eine anerkannte und zuverlässige Form der Stromerzeugung sei, die in vielen Ländern weiterhin genutzt werde. Laut Antrag befänden sich weltweit 66 neue Kernkraftwerke im Bau.
Das Ziel sei es, eine sichere und kostengünstige Stromversorgung zu gewährleisten, die notwendig für wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit sei. Der Neubau von Gaskraftwerken werde als nicht nachhaltig angesehen, da bestehende Probleme nur verschoben würden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „umgehend die rechtlichen Grundlagen für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie zu schaffen“ und bestehende Verbote aufzuheben.
Der zweite Antrag befasst sich mit der Anerkennung der Kernenergie als „umweltfreundlich und sauber“. Die AfD kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2023, die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abzuschalten, und fordert eine Neubewertung dieser Energieträger. Die Abgeordneten verlangen, dass konkret Schritte zur Förderung der Kernkraft im deutschen Energierecht eingeleitet werden und die Forschung an neuen Reaktortechnologien vorangetrieben wird.
Zur Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung möchte die AfD eine umfassende Informationskampagne starten, um die Vorteile und Sicherheitsstandards der modernen Kernenergie darzustellen.