Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes steht bevor

Blaulicht Rheinland

Die Bundesregierung hat die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes angekündigt. Der entsprechende Gesetzentwurf wird am Donnerstag, den 19. März 2026, im Parlament behandelt. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Zusätzlich wird auch der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen diskutiert.

Das neue Gesetz soll es projektgeförderten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen erlauben, ihre Beschäftigten durch höhere Gehälter oder Gehaltsbestandteile zu besserzustellen. Dies soll insbesondere dazu dienen, um im internationalen Wettbewerb um talentierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestehen zu können, ohne dafür öffentliche Mittel einzusetzen.

Ziel der Novellierung ist es auch, die Anzahl der Einzelanträge auf Ausnahmen vom aktuellen Besserstellungsverbot zu reduzieren. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine Entbürokratisierung des Verfahrens.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, dass außeruniversitäre Forschungseinrichtungen hinsichtlich des Besserstellungsverbots gleichgestellt werden mit bereits genannten Einrichtungen, wie zum Beispiel der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Dies würde den Zugang zu Bundesförderprogrammen erleichtern, da bislang eine übertarifliche Vergütung durch das Besserstellungsverbot häufig hinderlich war.


Quelle: bundestag.de

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