Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder im Bundestag diskutiert

Blaulicht Rheinland

Der Bundestag behandelt am 19. März 2026 einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“. Während einer 20-minütigen Debatte sollen die Abgeordneten darüber diskutieren, bevor der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet wird.

In dem Antrag wird gefordert, dass das Kindergeld nur zur Hälfte auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses angerechnet werden soll, um sicherzustellen, dass der Mindestunterhalt gedeckt wird. Zudem soll die Bedarfsprüfung für Kinder über zwölf Jahren entfallen.

Eine weitere Kernforderung der Linken sieht vor, dass auch leibliche Eltern, die in einer neuen Partnerschaft leben, Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben sollten. Des Weiteren sollen die gesetzlichen Beschränkungen für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, aufgehoben werden.


Quelle: bundestag.de

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