Debatte im Bundestag zum Schutz von Natur und Klima

Blaulicht Rheinland

Eine wichtige Debatte im Bundestag beschäftigt sich mit dem Schutz von Natur, Klima und der Zivilgesellschaft. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt ein Antrag vor, der am 20. März 2026 auf der Tagesordnung steht.

In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sowohl Umweltverbände als auch zivilgesellschaftliche Initiativen finanziell und ideell zu unterstützen. Die Grünen warnen davor, dass Beteiligungs- und Klagerechte nicht eingeschränkt werden dürfen.

In dem Antrag wird zudem auf die Bedeutung der „bewährten Eingriffsregelung“ und das Eingriffsvermeidungsgebot der Naturschutzgesetze hingewiesen, die besonders im 50. Jahr ihres Bestehens erhalten bleiben sollten. Ein weiterer Fokus liegt auf der Priorisierung von Maßnahmen gegen das Artensterben sowie dem Schutz von Gewässern, Wäldern und der Luft, die ins überragende öffentliche Interesse gerückt werden sollen.

Die Grünen fordern außerdem einen konsequenten Ausstieg aus fossilen Energien und betonen, dass zentrale Errungenschaften im Bereich Umwelt- und Klimaschutz nicht gefährdet werden dürfen. Sie kritisieren die Regierung für den vermeintlichen „Frontalangriff auf Natur, Klima und die ökologische Zivilgesellschaft“ und betonen, dass der Begriff des „Bürokratieabbaus“ nicht länger gegen den Natur- und Klimaschutz ausgespielt werden dürfe.

Der Antrag wird im Anschluss an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.


Quelle: bundestag.de
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