Bundesregierung will notarielle Online-Verfahren ausweiten

Blaulicht Rheinland

Die Bundesregierung plant die Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht. Dies soll unter anderem die Eintragung in das Stiftungsregister umfassen.

Der Gesetzentwurf, mit der Bezeichnung „zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ (21/4782), wird am Mittwoch, den 25. März 2026, in erster Lesung im Parlament diskutiert. Die vorgesehene Debatte wird 30 Minuten dauern und soll anschließend die Überweisung an die Ausschüsse zur weiteren Beratung beschleunigen. Der Rechtsausschuss wird die Federführung bei diesen Beratungen übernehmen.

Die Bundesregierung stützt die Ausweitung auf eine Evaluation der bestehenden notariellen Online-Verfahren, die zeigt, dass die Einführung weiterer beurkundungspflichtiger Gegenstände im Gesellschaftsrecht sinnvoll ist, solange diese den Anforderungen für Online-Verfahren entsprechen. Zudem wird ein neuer Paragraph 30d im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) eingeführt, um das digitale Führungszeugnis für private Zwecke zu verwirklichen.

Zu den Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich fallen sollen, gehören unter anderem die Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, die Gründung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sowie Beschlüsse der Gründer zur Bestellung der ersten Aufsichtsratsmitglieder und Abschlussprüfer. Auch Vollmachten zur Anmeldung bei den Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregistern sowie zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind Teil des geplanten Vorhabens.


Quelle: bundestag.de
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