Der Bundestag hat die für den 19. März 2026 angesetzte erste Beratung eines Antrags der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ von der Tagesordnung genommen. Geplant war, dass die Vorlage nach einer 20-minütigen Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Prüfung überwiesen wird.
Die Abgeordneten der Linken beantragen unter anderem, das Kindergeld bei der Berechnung des Unterhaltsvorschusses hälftig anstatt voll anzurechnen. Dies soll sicherstellen, dass der Unterhaltsvorschuss den Mindestunterhalt deckt. Des Weiteren wird gefordert, die Bedarfsprüfung für Kinder über zwölf Jahren abzuschaffen.
Darüber hinaus möchte die Linksfraktion, dass auch leibliche Eltern, die erneut heiraten, Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss erhalten. Auch die gesetzlichen Einschränkungen für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, sollen ihrer Ansicht nach gestrichen werden.