Bundestag berät Änderung des Transplantationsgesetzes

Blaulicht Rheinland

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes eingebracht, der am 30. Januar 2026 im Bundestag in erster Lesung behandelt wurde. Der Entwurf zielt darauf ab, den Kreis der Organspender und -empfänger im Rahmen der Lebendorganspende zu erweitern.

Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Überkreuzlebendspende von Nieren. Dies ermöglicht eine Spende zwischen Paaren, bei denen aus immunologischen Gründen eine direkte Spende nicht möglich ist. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, den Schutz der Lebendspender zu erhöhen und neue Therapieoptionen anzubieten.

Des Weiteren soll die „anonyme nicht gerichtete Nierenspende“ ermöglicht werden. Diese Spende wird von altruistisch motivierten Personen an unbekannte Empfänger geleistet. Die Zuweisung der Organe erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien, um einer möglichen Kommerzialisierung entgegenzuwirken.

Nach der Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.


Quelle: bundestag.de
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