Debatte über Anträge zur deutsch-amerikanischen Beziehung im Bundestag

Blaulicht Rheinland

Am Freitag, den 19. Dezember 2025, fand im Bundestag die erste Beratung zu fünf Anträgen der AfD-Fraktion bezüglich der deutsch-amerikanischen Beziehungen statt. Die Anträge thematisieren verschiedene Aspekte der transatlantischen Partnerschaft und die aktuelle sicherheitspolitische Lage.

Die Anträge umfassen unter anderem Vorschläge zur Verbesserung der sicherheitspolitischen Vision der USA und zur Schaffung eines neuen transatlantischen Bündnisses. Der erste Antrag fordert die Bundesregierung dazu auf, die neue nationale Sicherheitsstrategie der USA als Gelegenheit zur Vertiefung der Kooperation zu nutzen und undiplomatische Äußerungen der deutschen Seite zu vermeiden.

Im zweiten Antrag plädiert die AfD für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen und eine realistische Friedenslösung im Ukraine-Konflikt. Hierbei wird eine Reduzierung der deutschen Unterstützung für die Ukraine gefordert, bis ernsthafte Verhandlungen mit Russland beginnen.

Der dritte Antrag möchte „woke Positionen international zurückdrängen“ und spricht sich gegen die Förderung von Gender- und LGBTIQ-Projekten aus, während gleichzeitig gefordert wird, diese Mittel zur Unterstützung verfolgter Christen einzusetzen. Außerdem soll die Bundesregierung die Aufhebung verschiedener Konzepte und Programme im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit anstreben.

Der vierte Antrag wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt, da er sich gegen die Nutzung von in der EU eingefrorenem russischen Staatsvermögen zur Ukraine-Unterstützung richtete. Die AfD befürchtet, dass dies eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen könnte.

Der fünfte Antrag fordert die Senkung von Zöllen für die USA im Austausch für eine Reduzierung amerikanischer Zölle auf europäische Produkte. Zusätzlich sollen bestehende Handelshemmnisse abgebaut werden, um die wirtschaftlichen Beziehungen zu verbessern.

Die ersten drei Anträge wurden zur weiteren Diskussion an den zuständigen Auswärtigen Ausschuss überwiesen, während der fünfte Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zugewiesen wurde.


Quelle: bundestag.de
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