Am Donnerstag, den 18. Dezember 2025, hat der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in Heilberufen debattiert. Der Entwurf wurde nach einer 20-minütigen Aussprache zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse, federführend den Gesundheitsausschuss, überwiesen.
Die Bundesregierung bezeichnet den Gesetzentwurf als bedeutenden Schritt zur Bekämpfung des Fachkräfteengpasses im Gesundheitswesen. Der Entwurf fokussiert sich auf die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme. Ergänzende Regelungen in den entsprechenden Approbationsordnungen und Prüfungsverordnungen sollen zeitnah folgen.
Mit den angestrebten Änderungen sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Teils des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG geschaffen werden. Dies betrifft die Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für die genannten medizinischen Berufe. Diese Maßnahme ist aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens aus dem Jahr 2018 zügig umzusetzen.
Zusätzlich enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren. Die Bundesregierung rechnet mit einer Einsparung an Bürokratiekosten von etwa 16 Millionen Euro pro Jahr durch die Reform.
In einer Stellungnahme hat der Bundesrat Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfs unterbreitet. Dies betrifft insbesondere die Reihenfolge der Prüfungen bei der Erteilung der Approbation. Der Bundesrat sieht es als wenig sinnvoll an, bei Drittstaatsausbildungen zunächst die Berufsqualifikation zu überprüfen, da diese Prüfung aufwendig sei. Stattdessen könnte eine parallele Überprüfung der Fachsprachkenntnisse die Verfahren beschleunigen. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag in ihrer Antwort abgelehnt.