Bundestag berät Antrag zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug

Blaulicht Rheinland

Am 26. März 2026 hat der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen – Kommunen entlasten – Ordnung und Sicherheit stärken“ beraten. Der Antrag wurde in Anschluss an die Diskussion den Ausschüssen zur weiteren Bearbeitung übergeben. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernimmt dabei die Federführung.

In dem Antrag wird gefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu erweitern, sodass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in „Problemimmobilien“ regelmäßige Kontrollen gemeinsam mit kommunalen Behörden durchführen kann. Die Fraktion möchte, dass eigene Prüfanlässe geschaffen werden und die Ermittlungen auf den Zusammenhang von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug ausgerichtet werden.

Darüber hinaus verlangt der Antrag eine Ausgestaltung des angekündigten Straftatbestands „Organisierter Sozialleistungsbetrug“. Hierbei sollen insbesondere Vermieter, Vermittler und Arbeitgeber erfasst werden, die in Verbindung mit illegalen Beschäftigungen und Scheinarbeitsverhältnissen Leistungen erschleichen oder dies ermöglichen.

Ein zentrales Anliegen ist zudem die Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Datenaustauschsystems. Dieses System soll den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Behörden wie Meldebehörden, Jobcentern und Sozialämtern ermöglichen und automatisierte Datenabgleiche bei Verdachtsmomenten ermöglichen.

Zusätzlich wird ein Bundesprogramm zur Förderung der Sanierung oder dem Abriss von verwahrlosten Immobilien vorgeschlagen. Es soll Maßnahmen gegen Betreiber illegaler Wohnstrukturen erleichtern und das kommunale Vorkaufsrecht bei solchen Immobilien vereinfachen.


Quelle: bundestag.de
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