Bundestag billigt überarbeitete F-Gas-Verordnung

Blaulicht Rheinland

Am Donnerstag, den 26. März 2026, hat der Bundestag die aktualisierte Fassung der Verordnung zur Durchführung der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte mit Zustimmung der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke, während die AfD gegen die Verordnung stimmte.

Die Anpassungen der Verordnung waren eine Reaktion auf Änderungsanträge des Bundesrates, die sich auf die Definition des Begriffs „Inverkehrbringen“ beziehen. Diese Definition wurde ausgeweitet und präzisiert, um den Anforderungen der Europäischen Union gerecht zu werden. Ziel ist es, eine klare Abgrenzung zu anderen rechtlichen Begriffen zu schaffen, die im Chemikaliengesetz verwendet werden.

Die Neufassung ermöglicht es zudem, Unternehmenszertifikate bei Verstößen zurückzunehmen. Die ursprüngliche F-Gas-Verordnung, die bereits im Februar 2024 in Kraft trat, hat das Ziel, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen schrittweise zu reduzieren und bis 2050 vollständig einzustellen.

Die neuen Vorgaben, die mit der Verordnung umgesetzt werden, beinhalten unter anderem, dass Fachkräfte alle sieben Jahre Fortbildungskurse besuchen müssen und Betreiber von Einrichtungen, in denen F-Gase verwendet werden, regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchführen sollen.


Quelle: bundestag.de
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