Bundestag berät Gesetzentwurf zur Anpassung an EU-Richtlinie zu Industrieemissionen

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Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, dem 26. März 2026, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785, der die Richtlinie 2010/75/EU zu Industrieemissionen ändert, beraten. Nach der Diskussion wurde der Entwurf an die relevanten Ausschüsse überwiesen.

Der Gesetzentwurf, der die von der Bundesregierung eingebrachte Vorlage 21/4786 umfasst, sieht vor, dass durch die geänderte Richtlinie Anpassungen an bestehenden immissionsschutzrechtlichen Regelungen nötig sind. Die IED regelt europaweit die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von insbesondere umweltrelevanten Industrieanlagen mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

In Europa sind etwa 40.000 Industrieanlagen betroffen, davon rund 10.000 in Deutschland. Der Entwurf strebt an, die Umweltleistung dieser industriellen Einrichtungen zu verbessern. Betreiber sollen verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Des Weiteren sind strengere Vorgaben für die Umsetzung der besten verfügbaren Techniken (BVT) vorgesehen, um Emissionen schnell und streng einzuhalten.

Aber auch neue Ausnahmeregelungen für weniger strenge Emissionsgrenzwerte und Umsetzungsfristen sollen im Entwurf festgelegt werden. Neben Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind auch Anpassungen in weiteren Gesetzen, darunter das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz, vorgesehen.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert der Bundesrat, dass bei der Umsetzung europäischer Vorgaben bürokratische Belastungen vermieden werden, die über die EU-Anforderungen hinausgehen. Er drängt auf eine „schlanke 1:1-Umsetzung“ und kritisiert, dass der Entwurf an einigen Punkten über die notwendigen Vorgaben hinausgeht, was zu einer unnötigen Mehrbelastung führen könnte. Der Bundesrat äußert zudem Bedenken hinsichtlich der unmittelbaren Geltung von BVT-Schlussfolgerungen für die Betreiber und fordert eine Überprüfung der geplanten Regelungen.

Die Änderungen der IED sind das zentrale europäische Instrument zur Begrenzung umweltschädlicher Emissionen und betreffen insgesamt 55.000 Anlagen in Europa. Die umfassende Novelle trat am 4. August 2024 in Kraft und muss bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.


Quelle: bundestag.de
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