Die Bundesregierung möchte das Klagerecht für Umweltverbände reformieren. Ziel ist es, die Regelungen an internationale und europäische Standards anzupassen und gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen. Dies wurde am Donnerstag, den 26. Februar 2026, im Bundestag während einer ersten Debatte zu zwei Gesetzentwürfen behandelt.
Der Regierungsentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sieht unter anderem vor, dass laufende Klagen künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Zudem soll eine zehnwöchige Frist für Klageerwiderungen eingeführt werden, in der Beweismittel vorgelegt werden können. Nur Umweltorganisationen, deren Tätigkeiten im sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich eines Vorhabens liegen, dürfen Rechtsbehelfe einlegen. Die Anerkennungsbedingungen für Umweltvereinigungen sollen zudem strenger gefasst und zeitlich befristet werden. Neu ist, dass auch Stiftungen als Umweltorganisationen anerkannt werden können.
Zusätzlich verfolgt der Regierungsentwurf das Ziel, europäische Verpflichtungen im Bereich Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte für Umweltorganisationen einzuführen. Der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die bestehenden Regelungen bereits als unzureichend kritisiert.
Im Gegensatz dazu zielt der Gesetzentwurf der AfD darauf ab, das Klagerecht auf Organisationen zu beschränken, die nicht aus staatlichen Mittel finanziert werden. Die AfD-Fraktion begründet diesen Ansatz mit der Sorge, dass staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen nicht unabhängig agieren könnten. Zudem sollen neue Bedingungen für die Anerkennung klagebefugter Vereinigungen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass diese keine hohen Einnahmen aus Abmahntätigkeiten erzielen.
Nach der Debatte wurden beide Gesetzentwürfe für eine umfassendere Beratung an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen.