Bundestag beschließt Überweisung mehrerer Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung

Blaulicht Rheinland

Am Donnerstag, dem 11. September 2025, hat der Bundestag ohne vorherige Aussprache mehrere Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum, vorgelegt von der Bundesregierung, wird im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend behandelt. Mit dem Vorschlag, der inhaltsgleich mit einem bereits überwiesenen Entwurf der Koalitionsfraktionen ist, soll die Wohnungserstellung in Deutschland erheblich zügiger erfolgen. Der geplante „Bau-Turbo“ soll es Gemeinden ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen den Bau zusätzlicher Wohnungen auch ohne Bebauungsplan zu gestatten. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und zielt darauf ab, die Schaffung von Wohnraum im Außenbereich zu erleichtern.

Ein weiterer Gesetzentwurf betrifft das Fernstraßen-Überleitungsgesetz. Der Entwurf sieht vor, die Zustimmungspflicht des Bundesministeriums für Verkehr, des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Finanzen in Bezug auf außertarifliche Beschäftigte bei der Autobahn GmbH zu streichen. Dies wird als notwendig erachtet, um ein transparentes Vergütungssystem zu schaffen und Fachkräfte zu gewinnen.

Zusätzlich wird das Geoschutzreformgesetz, welches den Schutz geografischer Angaben reformieren soll, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten. Dieses Gesetz zielt darauf ab, das deutsche Recht an das aktualisierte EU-Recht anzupassen, um den Schutz geografischer Angaben sowohl im Agrarbereich als auch im handwerklichen und industriellen Bereich zu stärken.

Der Gesetzentwurf zur elektronischen Präsenzbeurkundung wurde ebenfalls an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz übergeben. Die vorgesehenen Regelungen sollen die Errichtung elektronischer Dokumente zur Beurkundung durch Notare erleichtern und so Prozesse effizienter machen.

Des Weiteren wurden Gesetzentwürfe zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes sowie zur Änderung von Paragraf 65d des SGB zur Förderung der Behandlung pädophiler Sexualstörungen in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen.

Die Beratungen zu diesen wichtigen Themen sollen in den kommenden Wochen stattfinden.


Quelle: bundestag.de
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