Anklage im Fall Martin S. wegen Terrorismusfinanzierung in Düsseldorf

Blaulicht Rheinland

Die Bundesanwaltschaft hat am 20. März 2026 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen den deutsch-polnischen Staatsangehörigen Martin S. erhoben. Ihm wird Terrorismusfinanzierung, die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten vorgeworfen.

Der Anklageschrift zufolge soll Martin S. seit Mai 2025 im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und öffentliche Personen aufgerufen haben. Zu diesem Zweck betrieb er anonym eine Plattform, auf der er unter anderem Namenslisten, von ihm ausgestellte Todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlichte.

Darüber hinaus forderte er Spenden in Kryptowährung, die als ‚Kopfgeld‘ für die Tötung der Zielpersonen gedacht waren. Die Plattform beinhaltete auch sensible personenbezogene Daten potenzieller Opfer. Mithilfe dieser Aufrufe beabsichtigte der Angeklagte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu destabilisieren.

Martin S. wurde am 10. November 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.


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