Die Bundesanwaltschaft hat am 31. März 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 17-jährigen, denkosovarischen Staatsangehörigen Erjon S. erhoben. Er wird des versuchten Mordes in drei Fällen verdächtigt. Der Anklage zufolge sind ihm niedrige Beweggründe sowie Heimtücke als Mordmerkmale zur Last gelegt worden.
Zusätzlich wird dem Jugendlichen Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Erjon S. wird auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung angeklagt.
Die Anklageschrift beschreibt einen Vorfall, der sich am 5. September 2025 ereignete. Erjon S. folgte einer islamistisch-jihadistischen Ideologie und entschloss sich, im Jihad gegen vermeintlich Ungläubige aktiv zu werden. Seine Tatopfer wählte er aus einem persönlichen Umfeld, darunter einen Hausmeister und eine Lehrerin.
Zu Beginn der Taten attackierte er den Hausmeister an einer Grundschule in Essen mit der Faust und mit Pfefferspray. Letztlich konnte er das Messer jedoch nicht einsetzen, da sich das Opfer wehrte. Später griff er die Lehrerin in seinem Berufskolleg an und stach mehrfach auf sie ein.
Bei seiner Suche nach weiteren Opfern suchte er erneut die Alte Synagoge in Essen auf, ohne dort geeignete Ziele anzutreffen. Stattdessen verletzte er einen fremden Mann auf offener Straße mit einem Messer.
Alle Betroffenen überlebten, erlitten jedoch teilweise schwere Verletzungen. Um einer Festnahme zu entkommen, lief Erjon S. schließlich mit dem Messer auf Polizeibeamte zu, was zu einer Schussabgabe und einer Verletzung im Gesicht führte.
Erjon S. wurde am 6. September 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Essen übernommen.