Am Morgen des 30. Juli 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen Mann im Hauptbahnhof Duisburg. Bei der Überprüfung seiner Personalien entdeckten die Beamten, dass gegen den 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag.
Die Kontrolle fand gegen 4 Uhr statt, wobei der Mann zunächst mündliche Angaben zu seiner Identität machte. Da die Identität nicht sofort eindeutig geklärt werden konnte, wurde er zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Im Zuge der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass er falsche Personalien angegeben hatte.
Durch den Abgleich seiner Fingerabdrücke mit dem polizeilichen Fahndungssystem wurde bestätigt, dass ein Haftbefehl gegen ihn bestand. Der Verhaftete war wegen Diebstahls zu einer Restfreiheitsstrafe von 264 Tagen verurteilt worden, nachdem er ursprünglich eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten erhalten hatte.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn gebracht.