Bei einer routinemäßigen Zollkontrolle am 6. August 2026 auf der B504 hinter Kranenburg in Richtung Autobahn A57 haben Zöllner des Hauptzollamts Duisburg einen Pkw überprüft. Der Fahrer, ein 27-jähriger Mann, konnte keine klaren Angaben zu seinem Reisegrund machen und wechselte mehrfach seine Erzählung über seinen Herkunftsort.
Während der Kontrolle verneinte der Fahrer, verbotene Waren oder Bargeld über 10.000 Euro mitzuführen. Eine Abfrage ergab jedoch, dass für das Fahrzeug eine Betriebsuntersagung wegen technischer Mängel vorlag. Im Fußraum des Wagens fand die Kontrolleinheit eine Tüte mit einem Paket, das verdächtig aussah.
Der Mann wurde daraufhin wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln vorläufig festgenommen. Das Fahrzeug wurde zur Dienststelle gebracht, wo es zusammen mit einem Rauschgiftspürhund überprüft wurde. Weitere Betäubungsmittel wurden bei dieser Untersuchung nicht gefunden. Das Paket wog etwa ein Kilogramm und enthielt Kokain.
Die Staatsanwaltschaft Kleve stellte einen Haftbefehl gegen den Mann, der durch das Amtsgericht Kleve erlassen wurde. Das Zollfahndungsamt Essen führt die weiteren Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kleve durch. Aktuell sind keine zusätzlichen Informationen verfügbar, da die Ermittlungen noch laufen.