Am 31. August 2026 führten Polizeibeamte in der Elberfelder Südstadt eine Durchsuchung der Wohnung eines 55-jährigen Wuppertalers durch. Diese Maßnahme erfolgte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und basierte auf einem Hinweis des Arbeitgebers des Beschuldigten.
Der Arbeitgeber hatte während einer routinemäßigen Computerüberprüfung festgestellt, dass Dateien zum Bau von Schusswaffen auf dem Computer seines Mitarbeiters heruntergeladen und gespeichert wurden. Bei einer Kontrolle des Spindes des krankheitsabwesenden Mitarbeiters wurde zudem eine scharfe Schusswaffe gefunden. Daraufhin informierte der Arbeitgeber die Polizei, die daraufhin Ermittlungen einleitete.
Die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Wuppertal, um die Durchsuchung durchzuführen. Aufgrund der Befürchtung einer weiteren Bewaffnung des Beschuldigten wurden erhebliche Polizeikräfte mobilisiert.
Im Rahmen der Durchsuchung wurden insgesamt drei verschiedene, mithilfe eines 3D-Druckers gefertigte Schusswaffen, eine Vielzahl von waffenrechtlich verbotenen Bauteilen sowie eine größere Menge an scharfer Munition sichergestellt. Darüber hinaus fanden die Beamten zehn erlaubnisfreie Waffen und zwei 3D-Drucker, wobei einer während des Zugriffs in Betrieb war.
Zusätzlich gab es Hinweise darauf, dass der Beschuldigte in den vergangenen Jahren rechtsextreme Inhalte im Internet geliket hatte. Zudem wurde bei ihm eine Anstecknadel mit einem Hakenkreuzsymbol aufgefunden. In der Vernehmung bestritt er allerdings, ein politisches Motiv für seine Bewaffnung zu haben.
Die Ermittlungen, insbesondere bezüglich der Motive des bislang unbescholtenen Beschuldigten, dauern an. Bei einer möglichen Verurteilung könnte ihm aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren drohen.