Durchsuchungen im Raum Düsseldorf: 21 Festnahmen bei illegaler Zigarettenproduktion

Blaulicht Rheinland

Düsseldorf/Essen – Am 22. September 2026 fanden umfassende Durchsuchungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf statt. Ermittler des Zollfahndungsamtes Essen überprüften insgesamt drei Objekte in Nordrhein-Westfalen, darunter eine illegale Zigarettenfabrik im Kreis Mettmann.

Die durchsuchte Produktionsstätte verfügte über eine vollständige industrielle Ausstattung, einschließlich Maschinen für Herstellung und Verpackung, sowie große Mengen an Vorprodukten wie Tabak, Zigarettenpapier und gefälschten Verpackungen. Insgesamt wurden über elf Tonnen Tabakfeinschnitt und über elf Millionen bereits produzierte Zigaretten sichergestellt. Den Behörden zufolge könnte ein Steuerschaden von etwa 3,5 Millionen Euro entstanden sein.

Bei den Durchsuchungen wurden 19 Personen mit osteuropäischem Hintergrund in der Produktionshalle festgenommen. Diese wurden am 23. September 2026 einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Zwei der Hauptbeschuldigten hatten bereits am Morgen des 22. Septembers Haftbefehle vollstreckt bekommen, während ihre Wohnung im Großraum Wuppertal durchsucht wurde. Dabei wurden zahlreiche digitale Beweismittel und mehr als 50.000 Euro in Bargeld sichergestellt.

Die Ermittlungen, die im Mai 2026 begannen, deuten auf eine organisierte Tätergruppe hin, die in der Region Zigaretten unter Einsatz industrieller Maschinen illegal herstellte. Laut aktuellen Informationen könnten seit Beginn der Produktion über 130 Millionen unversteuerte Zigaretten erzeugt worden sein, was einen potenziellen Steuerschaden von etwa 28 Millionen Euro zur Folge haben könnte. Der Einsatz der Beamtinnen und Beamten umfasste etwa 350 Kräfte, die von Zollverwaltung, Bundespolizei und Technischem Hilfswerk unterstützt wurden.

Die 21 Festgenommenen stehen im Verdacht, bandenmäßige Steuerhinterziehung in großem Ausmaß sowie gewerbsmäßige Steuerhehlerei begangen zu haben. Die Mindeststrafe für diese Delikte liegt bei sechs Monaten, maximal sind bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich. Aufgrund des Steuergeheimnisses können derzeit keine weiteren Informationen zu den Beschuldigten veröffentlicht werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelten sie als unschuldig.


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