Am Donnerstag, dem 26. März 2026, wurde die Forderung der AfD-Fraktion nach einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Haushaltsgesetze 2025 und 2026 sowie des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) abgelehnt. Der entsprechende Antrag (21/4939) wurde direkt nach der erstmaligen Beratung im Parlament abgewiesen.
Die Ablehnung erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, gegen die Stimmen der Antragsteller. Im Antrag argumentiert die AfD, dass die kreditfinanzierte Ausgestaltung des Sondervermögens im Volumen von 500 Milliarden Euro gegen das Grundgesetz verstoße. Die Fraktion führt an, dass die hohe Schuldenaufnahme verfassungsrechtlich nur zulässig sei, wenn die Mittel tatsächlich in zusätzliche Investitionen in die öffentliche Infrastruktur fließen.
Die AfD kritisiert, dass dies sowohl im Haushaltsjahr 2025 als auch 2026 nicht der Fall sei und es vielmehr zu einer Verschiebung von Investitionsausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen gekommen sei, ohne dass dadurch zusätzliche Investitionen erfolgen. Weiter verweist die Fraktion auf Berechnungen des ifo Instituts, die zeigen sollen, dass trotz der erhöhten Kreditaufnahme die Investitionen im Jahr 2025 nur marginal gestiegen sind. Dies werde als Hinweis auf eine mögliche Zweckentfremdung der Mittel gewertet. Auch die im Gesetz festgelegte Investitionsquote wird von der AfD kritisiert, da sie ihrer Meinung nach verfassungsrechtliche Vorgaben unterlaufe.