Ausschuss für Wirtschaft und Energie behandelt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Blaulicht Rheinland

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Freitag, den 20. März 2026, mit einem Gesetzentwurf zur Anpassung von Kraftstoffpreisen befasst. Der Entwurf stammt von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und trägt die Bezeichnung „Kraftstoffmaßnahmenpaket“ (21/4744).

In einer Anhörung diskutierten die Abgeordneten mit Sachverständigen über die geplante Verschärfung des Kartellrechts sowie über neue Regelungen für Tankstellen. Vorgesehen ist, dass Tankstellen künftig, orientiert am österreichischen Modell, die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal täglich um 12 Uhr anheben dürfen. Preissenkungen sollen jedoch jederzeit möglich sein.

Den Entwurf zufolge sollen Verstöße gegen diese Regelung mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, mehr Transparenz zu schaffen und kurzfristige Preissprünge an den Zapfsäulen zu reduzieren. Die Regelung soll zunächst zeitlich befristet sein und nach einem Jahr evaluiert werden.

Ein weiterer Aspekt des Vorschlags ist die Verschärfung des Kartellrechts. Dem Bundeskartellamt soll es erleichtert werden, gegen marktbeherrschende Unternehmen im Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn es Hinweise auf unangemessen hohe Preise gibt.


Quelle: bundestag.de
Nach oben scrollen