Am Freitag, den 6. März 2026, wird im Bundestag die Stärkung der Kommunen erörtert. Grundlage der Diskussion sind zwei Anträge: einerseits von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Starke Kommunen, starke Demokratie – Für mehr Zusammenhalt vor Ort“ und andererseits von der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gutes Leben für Alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen“.
Nach einer 30-minütigen Aussprache sollen die beiden Anträge an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden, wobei der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die federführende Rolle übernehmen wird.
Der Antrag der Grünen enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der kommunalen Situation und zur Stärkung der Demokratie. Die Fraktion hebt hervor, dass die Kommunen als wesentliche Bestandteile des demokratischen Lebens fungieren. Sie kritisieren, dass die Unzufriedenheit der Bürgerschaft oft auf unzureichende staatliche Handlungsfähigkeit zurückzuführen ist. Zu den geforderten Maßnahmen zählen die Anerkennung der kommunalen Infrastruktur im Bereich Engagement, Sport, Jugend und Kultur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, sowie eine gezielte Förderung der Sanierung relevanter Einrichtungen.
Die Linke zielt mit ihrem Antrag darauf ab, die prekäre finanzielle Lage der Kommunen zu verbessern. Sie fordert, dass der Bund bei Aufgabenübertragungen finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Ein neu einzurichtender Bundesfonds, der als „Infrastrukturgarantie“ fungieren soll, ist als Soforthilfemaßnahme vorgesehen. Neben dieser Maßnahme plant Die Linke auch einen „Solidarpakt III“, um strukturschwache Kommunen zu unterstützen.
Aus aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im ersten Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro gestiegen ist, während der Investitionsrückstand bei über 215 Milliarden Euro liegt. Die Mehrheit der Städte und Gemeinden sieht sich Schwierigkeiten gegenüber, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.