Die im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform soll gemäß den Plänen der Bundesregierung in bestimmten Aspekten nachgebessert werden. Am 12. November 2025 fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Krankenhausreform statt. Nach der Diskussion wurde der Entwurf zur weiteren Bearbeitung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Zusätzlich wurden zwei Anträge an den Gesundheitsausschuss übergeben. Der erste Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf ab, die Kindergesundheit zu stärken und die Versorgung nachhaltig zu verbessern. Der zweite Antrag der Linksfraktion fordert eine verlässliche Finanzierung der Vorhaltungen in den Krankenhäusern durch die Ausgliederung von Personalkosten aus fallpauschalen.
Der Entwurf zur Anpassung der Krankenhausreform sieht vor, die Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes fortzuentwickeln. Die bestehenden Ziele der Reform, die Qualität und Effizienz in der Versorgung zu steigern, sollen dabei gewahrt bleiben. Insbesondere in ländlichen Gebieten wollen die neuen Regelungen erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser bieten. Künftig sollen die Landesbehörden in Abstimmung mit den Krankenkassen entscheiden, ob solche Ausnahmen erforderlich sind.
Für die abrechnungsfähigen Leistungen der Krankenhäuser bleiben die Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen bestehen. Allerdings wird die Anzahl der Leistungsgruppen von 65 auf 61 verringert. Zudem werden Anpassungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie vorgenommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann für bestimmte Bereiche eine geringere Fallzahlgrenze festlegen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben, ebenso die damit eingeführten Zuschläge und Förderbeträge. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe um ein Jahr verlängert werden. Die Jahre 2026 und 2027 werden im Bezug auf die Vorhaltevergütung als budgetneutral betrachtet, mit einer vollen Finanzwirksamkeit ab 2030.
Des Weiteren wird die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhausstrukturwandel überarbeitet. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Mittel aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen nun Gelder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verwendet werden. Um die Länder zu entlasten, wird der geplanter Betrag von bis zu 2,5 Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt, auf jeweils 3,5 Milliarden Euro zwischen 2026 und 2029. Insgesamt erhöht sich die Bundesbeteiligung auf 29 Milliarden Euro.