Bundestag berät Gesetz zur Reform der rechtsberatenden Berufe

Blaulicht Rheinland

Der Bundestag wird am Mittwoch, den 25. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der rechtsberatenden Berufe behandeln. Ziel des Entwurfs ist es, Regelungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz zu vereinheitlichen und zu modernisieren.

Für die erste Lesung sind 30 Minuten angesetzt. Nach dieser Einbringung wird der Entwurf den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen, wobei der Rechtsausschuss federführend sein wird.

Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Neufassung der bislang nicht gesetzlich geregelten „missbilligenden Belehrung“, die von Berufskammern gegenüber Mitgliedern ausgesprochen werden kann. Diese soll durch einen „rechtlichen Hinweis“ ersetzt werden, der stärker präventiv ausgerichtet ist.

Des Weiteren wird vorgesehen, dass Rechtsbehelfe gegen diese rechtlichen Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder einheitlich vor dem Anwaltsgericht verhandelt werden. Die Verwaltungsgerichtsordnung soll in solchen Fällen Anwendung finden. Vergleichbare Regelungen sind auch für andere Berufsordnungen angedacht.

Zusätzlich umfasst der Entwurf eine Vielzahl weiterer Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe, unter anderem für die Abwicklung von Kanzleien und Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister sowie Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz. Insgesamt sind Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen vorgesehen.


Quelle: bundestag.de
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