Bundestag berät Gesetzentwurf gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung

Blaulicht Rheinland

Am Mittwoch, dem 25. Februar 2026, hat der Bundestag in seiner ersten Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft diskutiert. Der Gesetzentwurf wurde zusammen mit einem ähnlichen Vorschlag der AfD-Fraktion an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Innenausschuss die Federführung übernehmen soll.

Das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung besteht darin, künftige Vaterschaftsanerkennungen zu verhindern, die ausschließlich dazu dienen, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen. In bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Fällen, wie etwa wenn der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Mutter einen Aufenthaltsstatus hat, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich sein. Bei leiblichen Vätern bleibt diese Zustimmung jedoch entbehrlich.

Neu ist auch, dass die Zustimmung der Ausländerbehörde zurückgenommen werden kann, wenn sich herausstellt, dass sie auf arglistiger Täuschung oder vorsätzlich falschen Angaben beruht. Zudem sollen falsche Angaben, die zur Erlangung der Zustimmung führen, künftig strafrechtlich verfolgt werden.

Der Gesetzentwurf der AfD zielt ebenfalls darauf ab, einen Missbrauch bei der Vaterschaftsanerkennung zu verhindern. Er sieht vor, dass in Fällen, in denen ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist, die Ausländerbehörden in alle Anerkennungsverfahren einbezogen werden. Zudem soll die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft beim Anerkennenden liegen, und DNA-Analysen könnten zur Nachweisführung herangezogen werden.

Die AfD weist darauf hin, dass die aktuelle Rechtslage von einigen ausländischen Personen ausgenutzt werde, um durch die Anerkennung eines Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erlangen. Es wird geschätzt, dass es im Jahr 2017 bundesweit etwa 5.000 Verdachtsfälle solcher missbräuchlichen Anerkennungen gab.


Quelle: bundestag.de
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