Bundestag berät über das Behindertengleichstellungsgesetz

Blaulicht Rheinland

Am Donnerstag, dem 16. April 2026, wird im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) stattfinden. Ziel der Gesetzesänderung ist die Verbesserung der Barrierefreiheit sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die Debatte, die eine Stunde dauern soll, wird auch zwei Oppositionsanträge umfassen. Der Antrag der AfD-Fraktion zielt darauf ab, bürokratische Hürden für den Zugang zu Assistenzhunden abzubauen. Der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die ernsthafte Umsetzung von Barrierefreiheit für eine inklusive Gesellschaft. Beide Anträge werden an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Regelung der „angemessenen Vorkehrungen“ auf den privaten Sektor auszudehnen. Private Anbieter sollen im Bedarfsfall individuelle Lösungen anbieten, um den Zugang zu ihren Angeboten zu gewährleisten. Die Regelung setzt auf Eigenverantwortung und Dialog, ohne neue Barrierefreiheitsstandards einzuführen.

Zusätzlich plant die Bundesregierung, ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache einzurichten. Dieses Zentrum soll darauf abzielen, mehr Informationen in diesen Sprachen für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Weiterhin soll die Pflicht zur baulichen Barrierefreiheit für Bauprojekte des Bundes verschärft werden.

Die AfD fordert außerdem eine Vereinfachung des Prüfungs- und Anerkennungsverfahrens für Assistenzhunde nach niederländischem Vorbild sowie eine Übergangsregelung zur Anerkennung von Prüfungen von nicht zugelassenen Ausbildungsstätten.


Quelle: bundestag.de
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