Die Bundesregierung hat am Donnerstag, dem 26. Februar 2026, ihren Entwurf für eine Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge im Bundestag vorgestellt. In einer halbstündigen Debatte wurde sowohl der Gesetzentwurf (21/4088) als auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diskutiert.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, ein kostengünstiges und transparentes Angebot für neue Altersvorsorgeprodukte zu schaffen, um breitere Bevölkerungsschichten zur Investition in die private Altersvorsorge zu motivieren. Geplant ist eine Überarbeitung der Kriterien für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen, um höhere Renditen während der Ansparphase zu ermöglichen. Dies umfasst sowohl sicherheitsorientierte Garantieprodukte als auch ein förderfähiges Altersvorsorgedepot, das in Fonds und andere geeignete Anlageklassen investieren kann.
Zudem möchte die Bundesregierung die bestehende steuerliche Förderung, die insbesondere für Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Familien von Bedeutung ist, beibehalten. Die Förderungen sollen jedoch einfacher und transparenter gestaltet werden, um Anreize für höhere Eigensparleistungen zu setzen.
Im Antrag der Grünen wird ein „Bürgerfonds“ gefordert, der als öffentlich verwaltetes Altersvorsorgeprodukt fungieren soll. Beschäftigte sollen automatisch einen Teil ihres Gehalts in diesen Fonds einzahlen, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Dieser Vorschlag orientiert sich am schwedischen Modell und wurde ebenfalls an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen, wobei der Finanzausschuss die Federführung übernimmt.