Am 29. Januar 2026 hat der Bundestag ohne Aussprache mehrere Gesetzentwürfe zur Digitalisierung von rechtlichen Verfahren an die Ausschüsse überwiesen. Dazu gehört ein Entwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung.
Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die Anzahl der hybriden Anträge zu verringern. Durch die Erweiterung der Anwendungsbereiche bestimmter Paragraphen der Zivilprozessordnung sollen elektronische Dokumente künftig vermehrt an Vollstreckungsorgane übermittelt werden, anstatt wie bislang in papiergebundener Form. Zudem sind Regelungen geplant, die die Kommunikation mit Gerichtsvollziehern in elektronischer Form erleichtern.
Ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ein hohes Maß an Fälschungs- und Manipulationsschutz zu gewährleisten, während gleichzeitig die Verfahren vereinfacht werden. Hierzu wird angestrebt, eine elektronische Datenbank für die Zwangsvollstreckung zu schaffen, für die Vorarbeiten bereits begonnen haben.
Außerdem hat der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf gemacht, welche unter anderem die Formate der einzureichenden Dokumente betreffen. Die Bundesregierung hat signalisiert, dass sie offen für Anpassungen ist und das laufende Gesetzgebungsverfahren entsprechende Prüfungen beinhalten wird.