Bundestag debattiert über Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Blaulicht Rheinland

Am 25. Februar 2026 fand im Bundestag die erste Debatte über den Entwurf einer Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) statt. Der Gesetzentwurf, der von der Bundesregierung eingebracht wurde, wurde zur weiteren Beratung an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird federführend tätig sein.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die europäischen Vorgaben der RED-III-Richtlinie umzusetzen und die Klimaziele im Verkehrssektor zu fördern. Geplant ist, die prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis 2040 schrittweise auf 59 Prozent zu erhöhen. Dies würde einen Anteil von etwa 62 Prozent erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch gemäß der Berechnungsmethode der RED III bedeuten.

Darüber hinaus soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe, die nicht biogenen Ursprungs sind, eingeführt werden. Auch die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird angehoben, während die Möglichkeit der Doppelanrechnung wegfällt. Künftig sollen nur noch solche erneuerbaren Kraftstoffe auf die THG-Quote anrechenbar sein, die durch staatliche Kontrollen nachweisbar sind. Zudem ist beabsichtigt, die Anrechnung von Biokraftstoffen aus der Palmölproduktion zu beenden.

Die Vorschläge sind Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission, das die Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien in Kraftstoffen für alle Verkehrsbereiche anhebt. Zu den neuen Verpflichtungen zählen auch strengere Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen, die aus Abfall- und Reststoffen gewonnen werden, sowie die Förderung erneuerbarer Kraftstoffe wie grünem Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen.


Quelle: bundestag.de

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