Bundestag diskutiert Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Blaulicht Rheinland

In einer Sitzung am 26. Februar 2026 hat der Bundestag den Entwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften beraten. Dieser Entwurf zielt darauf ab, das Klagerecht für Umweltverbände strenger zu regeln und an internationale sowie europarechtliche Standards anzupassen.

Im Rahmen der 20-minütigen Debatte wurde auch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion erörtert, der den Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen vorsieht. Beide Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend für den Regierungsentwurf ist, während der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Entwurf der AfD betreut.

Der Regierungsentwurf sieht vor, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere die Umsetzung von Infrastrukturvorhaben zu verbessern. Dazu sollen die laufenden Klageverfahren künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben, und es wird eine Frist von zehn Wochen für die Klageerwiderung eingeführt, in der Kläger Beweismittel vorlegen können. Zudem dürfen Umweltvereinigungen nur dann Rechtsbehelfe einlegen, wenn das Vorhaben in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ fällt.

Zudem sind fest definierte Kriterien zur Anerkennung von Umweltvereinigungen vorgesehen, wobei diese Anerkennung zeitlich befristet sein soll. Neu ist auch die Möglichkeit, Stiftungen als Umweltvereinigung anzuerkennen. Der Entwurf bezieht weiterhin das europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen ein. Kritiker, unter anderem der Europäische Gerichtshof, hatten die bestehenden deutschen Regelungen als unzureichend bezeichnet.

Der Gesetzentwurf der AfD hingegen möchte die Klagebefugnis auf Organisationen beschränken, die nicht mit staatlichen Mitteln finanziert werden. Die Partei führt an, dass staatlich finanzierte NGOs in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt sein könnten und somit als Teil der Exekutive agieren könnten.

Es wird erwartet, dass die Beratungen der Ausschüsse in den kommenden Wochen fortgesetzt werden.


Quelle: bundestag.de
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