Bundestag diskutiert Gesetzentwurf für intelligente Verkehrssysteme

Blaulicht Rheinland

Am 4. Dezember 2025 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr diskutiert. Ziel des Entwurfs ist die zuverlässige digitale Bereitstellung von Verkehrsdaten über den Nationalen Zugangspunkt.

Dieser Zugangspunkt wird als Plattform für den Austausch von Informationen zwischen Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern, Verkehrsbehörden und Informationsanbietern definiert. Jeder EU-Mitgliedstaat ist verpflichtet, einen Nationalen Zugangspunkt zu betreiben. Durch diese Regelung sollen umfassende Informationen, wie Fahrplandaten, Echtzeit-Verkehrsinformationen und Standorte von Leihfahrrädern, zentralisiert und zugänglich gemacht werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Straßenbaubehörden und -betreiber bestimmte Verkehrsinformationen, wie Sperrungen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, digital auf dem Nationalen Zugangspunkt veröffentlichen müssen. Dies würde es Anbietern von Routenplanern ermöglichen, aktuelle und präzise Daten zu nutzen.

Darüber hinaus wird festgelegt, dass Informationen über Falschfahrer und Gegenstände auf der Fahrbahn zukünftig auch über diese Plattform bereitgestellt werden. Die Verfügbarkeit dieser Daten soll auch grenzüberschreitend erfolgen.

Eine weitere Vorgabe des Entwurfs betrifft die Bereitstellung von Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen im Linienverkehr. Die Regelung zielt darauf ab, die Reiseplanung für alle Fahrgäste, besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, zu verbessern. Insgesamt sollen auch Informationen zu öffentlich zugänglichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zugänglich gemacht werden.

Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates Änderungen des Gesetzentwurfs abgelehnt. Der Bundesrat hatte unter anderem gefordert, Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen bereitzustellen, was die Bundesregierung für sinnvoll hält. Sie argumentiert, dass bereits technische Möglichkeiten zur automatisierten Erfassung dieser Informationen bestehen. Zwar werde nicht unterschieden, ob die Plätze von Menschen mit Behinderung oder anderen Fahrgästen genutzt werden, dennoch biete die Bereitstellung dieser Daten einen Nutzen.

Der Gesetzentwurf wurde nach der Diskussion zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, wobei der Verkehrsausschuss federführend ist.


Quelle: bundestag.de
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