Bundestag diskutiert Gesetzentwurf zur Bekämpfung bildbasierter sexualisierter Gewalt

Blaulicht Rheinland

Am Donnerstag, dem 26. März 2026, wird der Bundestag über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Paragrafen 184k des Strafgesetzbuches, der die „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ regelt, beraten. Die Grünen streben eine Neufassung des Paragrafen an, um die „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen“ umfassender zu schützen.

Der Vorschlag zielt darauf ab, den Anwendungsbereich der Norm über die bisherigen Regelungen hinaus zu erweitern. Nach Ansicht der Grünen ist die bestehende Rechtslage unzureichend und weist Schutzlücken auf, insbesondere im Hinblick auf heimliche Aufnahmen in öffentlichen Räumen. Auch die Erzeugung und Verbreitung von täuschend echt wirkenden Bildern mithilfe von Deepfake-Technologie soll stärker erfasst werden, da diese Darstellungen oft schwer als gefälscht zu erkennen sind.

Der Entwurf sieht eine umfassende Regelung vor, die sämtliche Formen der unbefugten Herstellung und Verwendung von sexualbezogenen Bildaufnahmen umfasst. Zukünftig wird nicht nur die Einordnung als pornographischer Inhalt relevant sein, sondern auch der objektive sexualbezogene Charakter und die fehlende Einwilligung der betroffenen Person.

Die Grünen schlagen vor, diese Verstöße mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe zu ahnden. Besonders schwere Fälle, beispielsweise wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, sollen mit Haftstrafen von drei Monaten bis zu drei Jahren bestraft werden. Der Gesetzentwurf belässt es weiterhin bei der Antragsdelikt-Regelung, erlaubt jedoch Strafverfolgungsbehörden, im öffentlichen Interesse auch von Amts wegen tätig zu werden. Bestimmte Handlungen, die beispielsweise Kunst oder Wissenschaft betreffen, sollen von der Strafbarkeit ausgenommen werden.


Quelle: bundestag.de
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