Bundestag überwweist Gesetzentwürfe zur Digitalisierung und Patientenrechten

Blaulicht Rheinland

Am 29. Januar 2026 hat der Bundestag ohne Aussprache mehrere Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Digitalisierung im Rechtswesen im Fokus

Ein zentraler Gesetzentwurf betrifft die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie die gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften. Ziel des Gesetzes ist es, Prozesse zu vereinfachen und die Nutzung von Papierdokumenten zu reduzieren. Jährlich werden über eine Million Kaufverträge über Grundstücke beurkundet, wobei die Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen aktuell häufig noch auf dem Postweg erfolgt. Der Entwurf sieht vor, Informationen und Dokumente im Immobilienvollzugsprozess elektronisch auszutauschen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Eine weitere Maßnahme zur Digitalisierung betrifft die Zwangsvollstreckung. Hier sollen die Regelungen erweitert werden, um die Anzahl an hybriden Anträgen zu verringern und die elektronische Übermittlung von Dokumenten zu erleichtern.

Zusätzlich wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Reform des Patientenrechtsgesetzes an den Gesundheitsausschuss überweisen. Damit soll das Patientenrecht gestärkt werden.

Auch Anträge anderer Fraktionen, beispielsweise zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung und zum Schutz von Rotwildlebensräumen, wurden an die entsprechenden Ausschüsse übergeben. Die AfD-Fraktion stellte unter anderem einen Antrag zur Kennzeichnungspflicht für Fleischersatzprodukte.


Quelle: bundestag.de
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