Bundestag weist Einspruch gegen Ordnungsruf von AfD-Abgeordneten zurück

Blaulicht Rheinland

Am Donnerstag, den 26. März 2026, hat der Deutsche Bundestag den Einspruch der Abgeordneten Kerstin Przygodda von der AfD gegen einen ihr erteilten Ordnungsruf abgelehnt. Die Entscheidung erfolgte mehrheitlich, nachdem Przygodda am Vortag während einer Plenarsitzung, die sich mit Gewalt gegen Frauen und Mädchen beschäftigte, einen Ordnungsruf von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz erhalten hatte.

Der Anlass für den Ordnungsruf war eine Äußerung von Przygodda, in der sie der Linken-Abgeordneten Kathrin Gebel einen „pathologischen Männerhass“ unterstellte. Der Einspruch wurde lediglich von der AfD-Fraktion unterstützt, während die anderen Fraktionen im Bundestag dagegen stimmten.


Quelle: bundestag.de
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