Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat den Termin für die 18. Bundesversammlung auf den 30. Januar 2027 festgelegt. Dies wurde am heutigen Tag dem Ältestenrat mitgeteilt. An diesem Datum wird die Bundesversammlung im Deutschen Bundestag zusammenkommen, um die zukünftige Bundespräsidentin oder den zukünftigen Bundespräsidenten zu wählen.
Der Termin folgt direkt auf die Sitzungswoche, in der der Bundestag am 27. Januar 2027 eine Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus abhält. Die ausgebauten Bestuhlungen des Plenarsaals, die bereits für die Gedenkstunde genutzt werden, sollen auch der Bundesversammlung zur Verfügung stehen. Dies dient der effizienten Nutzung von Ressourcen und ermöglicht es, mehr Gäste zur Gedenkstunde einzuladen.
Gemäß Artikel 54 Absatz 4 Satz 2 des Grundgesetzes sowie § 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten liegt es in der Verantwortung der Bundestagspräsidentin, die Zeit und den Ort der Versammlung festzulegen. Zudem ist sie für die gesamte Organisation der Bundesversammlung verantwortlich.
Die Bundesversammlung muss spätestens 30 Tage vor dem Ende der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten zusammentreten. Die Amtszeit des derzeitigen Bundespräsidenten endet am 18. März 2027, sodass der späteste mögliche Termin für das Zusammentreten der 16. Februar 2027 gewesen wäre.
Die Bundesversammlung gilt als größte parlamentarische Versammlung Deutschlands und setzt sich aus allen 630 Bundestagsabgeordneten sowie einer gleich großen Anzahl von Mitgliedern der Landtage zusammen. Diese Mitglieder werden basierend auf der Bevölkerungszahl der jeweiligen Bundesländer gewählt. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Vertreter Landtagsabgeordnete sind; auch Kommunalpolitiker und andere Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben können gewählt werden.
Die Hauptaufgabe der Bundesversammlung besteht in der Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin, weshalb sie in der Regel nur alle fünf Jahre zusammentritt.
