Debatte über das Polizeibeauftragtenamt im Deutschen Bundestag

Blaulicht Rheinland

Im Deutschen Bundestag fand am Donnerstag, dem 19. März 2026, eine erste Debatte über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion statt, der das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes abschaffen möchte.

Das Amts des Polizeibeauftragten, das als Hilfsorgan des Bundestages fungiert, hat die Aufgabe, strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundestagspolizei zu untersuchen. Laut dem vorgelegten Gesetzentwurf (21/4349) beabsichtigt die AfD, das „Polizeibeauftragtengesetz“ aufzuheben.

Die AfD argumentiert, dass die Einführung des Polizeibeauftragtenamtes dazu geführt habe, dass Polizeibeamte und Beschäftigte der betreffenden Behörden mit Misstrauen betrachtet werden und zusätzliche bürokratische Pflichten zu tragen hätten. Darüber hinaus wird angeführt, dass Doppelzuständigkeiten bei der Untersuchung von Vorgängen geschaffen würden. Die Fraktion sieht auch keinen Grund, weshalb die Polizeibehörden des Bundes stärker beobachtet werden sollten als andere Bundesbehörden, die ebenfalls Staatsgewalt ausüben.

Nach der halbstündigen Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen, federführend ist der Innenausschuss.


Quelle: bundestag.de
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