Debatte um Gewalt gegen Frauen: Kathrin Gebel kritisiert Bundesregierung

Redaktion Blaulicht Rheinland

Im Vorfeld der kommenden Bundestagssitzung äußert sich die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Kathrin Gebel, kritisch zu den geplanten Änderungen im Gewaltschutzgesetz. Ihrer Meinung nach sollten weitreichendere strukturelle Reformen umgesetzt werden, um Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen.

Gebel bezeichnet die steigende Zahl an Übergriffen als ‚Epidemie‘ und betont, dass es sich dabei um geschlechtsspezifische, strukturelle Gewalt handele. Sie warnt davor, dass Einzelmaßnahmen wie die Einführung einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter nicht ausreichen, um das zugrunde liegende Problem zu lösen. Laut ihrer Auffassung bleiben viele Frauen in gewaltsamen Beziehungen, weil sie oft ökonomisch von ihren Partnern abhängig sind und keine Alternativen sehen.

Im Einzelnen äußerte sie Bedenken, dass die geplante elektronische Überwachung in Hochrisikofällen nicht die erhoffte Sicherheit bieten könne. Statistische Auswertungen zeigen, dass diese Technik in Bundesländern, wo sie bereits eingesetzt wird, nur selten zur Anwendung kommt. Zudem bemängelt sie, dass das von der Bundesregierung angeführte spanische Modell in seiner Komplexität nicht gewürdigt wird. Dieses Modell umfasst umfassendere Maßnahmen, die etwa die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen fördern.

Gebel fordert außerdem spezialisierte Familiengerichte, die geschult sind im Umgang mit häuslicher Gewalt. Sie kritisiert den aktuellen Mangel an Fachkenntnis in bestehenden Gerichten und fordert verbindliche Fortbildungen für Richterinnen und Richter. Weiterhin plädiert sie für eine gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen und hebt hervor, dass die Bundesebene hier mehr Verantwortung übernehmen sollte.

Abschließend wird im Zuge des Interviews darauf hingewiesen, dass auch für migrantische Frauen spezifische Regelungen erforderlich sind, um deren besondere Bedürfnisse im Kontext von Gewalt zu adressieren.


Quelle: bundestag.de

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