Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vorgelegt, der am Donnerstag, den 19. März 2026, erstmals im Bundestag beraten wird. Dieser Vorschlag umfasst auch weitere steuerrechtliche Anpassungen.
Der Finanzausschuss des Bundestages wird federführend für die weitere Beratung zuständig sein, nachdem eine halbstündige Aussprache erfolgt ist.
Die Bundesregierung sieht insbesondere einen dringenden Modernisierungsbedarf in der Regelung zur entgeltlichen und unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen. Insbesondere wird bemängelt, dass die derzeitige Regelung die gesellschaftlichen Veränderungen nicht mehr adäquat abbildet und alternative Lebenskonzepte nicht berücksichtigt.
Ein wichtiger Bestandteil des Entwurfs ist die Intention, die Beschränkung der unentgeltlichen Hilfeleistung ausschließlich auf Angehörige der Steuerpflichtigen aufzuheben. Darüber hinaus wird angestrebt, eine umfassende Neuordnung der entsprechenden Vorschriften durchzuführen. Eine nicht abschließende Generalklausel soll eingeführt werden, um die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzend zu anderen Berufen zu ermöglichen.
Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung der Beratungsbefugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen vor. So sollen die bisherigen Betragsgrenzen bei den vereinbarten Tätigkeiten weggefallen.
Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Neugestaltung der unentgeltlichen Hilfeleistung, die sich an den Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes orientieren soll. Diese Anpassung bezieht sich auf die unentgeltliche Rechtsdienstleistung in anderen Rechtsgebieten und zielt darauf ab, ein kohärentes Regelungsgefüge zu schaffen.