Berlin – Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wurden seit 2019 etwa 1,7 Millionen Euro an die Bonner Kanzlei Redeker überwiesen. Diese Zahlungen stehen im Zusammenhang mit den juristischen Auseinandersetzungen über die Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD).
In einem aktuellen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD stattgegeben. Das Gericht stellte fest, dass das BfV die Partei nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD, äußerte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Ausgaben, die aus Steuermitteln finanziert wurden.
Er betonte, dass Millionen von Wählern mit ihren Steuern diesen Kampf gegen ihre eigene politische Vertretung finanzieren müssten. Brandner kritisierte die Vorgehensweise der Regierenden, die seiner Meinung nach auf Kosten der Allgemeinheit ihre Machtsicherung durch die Diffamierung der AfD als rechtsextrem vorantreiben.