Am Flughafen Köln/Bonn kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall, als die Bundespolizei während einer Kontrolle eines aufgegebenen Koffers eine schussbereite Waffe entdeckte. Die Einsatzkräfte fanden die Waffe im Gepäck eines 76-jährigen deutschen Reisenden, die in Alufolie und Backpapier eingewickelt war.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Waffe kein Prüfzeichen aufwies und somit nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach. Der Mann erklärte, die Waffe auf einem Flohmarkt in Aachen erworben zu haben, konnte jedoch keinen nachvollziehbaren Grund für den Transport anführen. Zudem besaß er weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein.
Die Bundespolizei sicherte die Waffe und leitete ein Strafverfahren gegen den Reisenden ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen, sodass er seine Reise fortsetzen konnte.
Die Bundespolizei appelliert an Reisende, sich vor Antritt ihrer Reise über die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Transports von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen zu informieren.